Bundesbeiträge für Kurse, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten

Seit dem 1. Januar 2018 gibt es sogenannte Bundesbeiträge für Kurse, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten. Damit gibt es neue Bildungsbeiträge auf Stufe Bund. Betroffen sind entsprechend jene Personen, welche ein eidgenössisches Diplom oder einen eidgenössischen Fachausweis absolvieren wollen.

Die höhere Berufsbildung ordnet sich in die zwei Sektionen «eidgenössische Prüfungen (Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen)» und «Bildungsgänge an höheren Fachschulen». Sie wird durch private und öffentliche Gelder finanziert.

Sowohl Studierende als auch Arbeitgebende leisten substanzielle Beiträge. Dies gilt speziell für die Bezahlung von Kursen, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten. Während der Bund die Durchführung der eidgenössischen Prüfungen zu 60 bis 80 Prozent subventioniert, werden die vorbereitenden Kurse nur teilweise von den Kantonen subventioniert – im Gegensatz zu den höheren Fachschulen und Hochschulen, die grösstenteils von öffentlicher Hand finanziert werden.

Die neue Finanzierung dieser Bundesbeiträge schafft einen Ausgleich sowie eine landesweit einheitliche Unterstützung der Absolventen und Absolventinnen von Kursen, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten.

Subjektfinanzierung
Die neue Finanzierung sieht ein subjektorientiertes Finanzierungsmodell vor. Kantonsbeiträge, die bisher an die Anbieter von vorbereitenden Kursen geleistet wurden (angebotsorientierte Finanzierung), kommen neu in Form von Bundesbeiträgen direkt den Absolvierenden der vorbereitenden Kurse zugute. Die Kantone haben weiterhin die Möglichkeit, bestimmte Angebote aus regionalpolitischen oder versorgungsrelevanten Gründen zu unterstützen.