Stipendien für Waisen-Kinder und Alleinerziehende

Stipendien für Waisen-Kinder und Alleinerziehende
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Stipendien für Waisen und Alleinerziehende – Das Schweizer Stiftungswesen ist darauf ausgerichtet dann zu helfen, wenn es der Staat nicht mehr tut bzw. kann. Das nennt man Subsidiaritätsprinzip. Da der Staat gerade Alleinerziehende (Mütter und Väter) nicht sonderlich unterstützt, helfen viele gemeinnützige Organisationen wie Stiftungen oder Fördervereine aus.

Stipendien für Waisen

Sehr viele Stiftungen vergeben Unterstützungsgelder, Fördergelder oder Stipendien an Waisen und Halbwaisen. Als Waisenkind oder Halbwaisenkind wird ein Kind oder junger Erwachsener bis zum 25. Geburtstag bezeichnet, das ein oder beide Elternteile verloren hat. In der Regel stell das die betroffenen Kinder vor grosse finanzielle Herausforderungen, welche oft über den 25. Geburtstag hinausdauern.

Gerade in der Phase der Ausbildung sind Unterstützungsgelder entscheidend, weil der alleinerziehende Elternteil oder das Waisenkind selber kaum die Kosten vollständig tragen kann. Waisen und Halbwaisen erhalten zwar Ergänzungsleistungen von der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie möglicherweise eine Waisenrente vom BVG, dennoch reicht das in den meisten Fällen nicht aus. Die Anfrage um Hilfe bei gemeinnützigen Stiftungen ist folglich der logische Schritt.

Stipendien für alleinerziehende Eltern oder Kinder Alleinerziehender

Viele Stiftungen, Fonds und Fördervereine sprechen Stipendien für alleinerziehende Eltern oder deren Kinder. Für alleinerziehende Eltern ist es sehr schwierig die Ausbildungen der eigenen Kinder zu finanzieren, insbesondere, wenn mehrere Kinder finanziert werden müssen. Deshalb lohnt es sich auch da, die relevanten Stiftungen kennen zu lernen und diese um Unterstützung in Form von beispielsweise Stipendien zu bitten.

Welche Stiftungen, Fonds oder Fördervereine kommen in Frage?

Die Möglichkeiten sind vielseitig sowie vielschichtig. Es lohnt sich in jedem Fall individuell prüfen zu lassen, welche Einrichtungen mit Gesuch kontaktiert werden können. Denn jede Gemeinde, jede Kirchgemeinde, jeder Bezirk sowie jeder Kanton hat unterschiedliche Einrichtungen, welche sich den Betroffenen widmen können. Frauenvereine, Bürgerfonds, Kirchenfonds, Fonds für Pflegekinder, gemeinnützige Stiftungen etc. Hier können Sie durch stipendium.ch alle Möglichkeiten für Ihren Fall zusammenstellen lassen.

Über die Stiftung Pro Juventute können Sie beispielsweise Ergänzungsleistungen für Ihre Ausbildung beantragen. Natürlich nur, wenn Sie unter 25 sowie Halb- oder Vollwaise sind.