Stipendienamt – Kantonale Stipendienstelle – Stipendien Kanton

Jeder Kanton verfügt über ein eigenes Stipendienamt. Beim Stipendienamt deines Kantons reichst du dein Stipendiengesuch ein.
Hier findest du auch direkt zu den Stipendienformularen und Stipendienrechnern.

Wer kann überhaupt einen stipendienrechtlichen Wohnsitz in einem Kanton begründen

Folgende Personen können in einem Kanton einen stipendienrechtlichen Wohnsitz begründen:

  • Personen mit Schweizer Bürgerrecht einschliesslich Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer mit zuletzt erworbenem Bürgerrecht.
  • Personen ohne Schweizer Bürgerrecht mit kantonaler Niederlassungsbewilligung oder seit fünf Jahren mit einer Aufenthaltsbewilligung.
  • Von der Schweizerischen Eidgenossenschaft anerkannte Flüchtlinge, die vom Bund einem Kanton zugewiesen wurden.
  • Personen mit EU- oder EFTA-Bürgerrecht, sofern sie nicht zu Ausbildungszwecken Wohnsitz im Kanton genommen haben.

Welcher Kanton ist für dich zuständig? – Definition: Stipendienrechtlicher Wohnsitz

Das Stipendiengesuch kann man nur in jenem Kanton einreichen, wo der stipendienrechtliche Wohnsitz liegt. Folgende Punkte definieren, wo der stipendienrechtliche Wohnsitz liegt:

  • Der stipendienrechtliche Wohnsitz einer Bewerberin oder eines Bewerbers befindet sich am zivilrechtlichen Wohnsitz der Eltern oder am Sitz der zuletzt zuständigen Vormundschaftsbehörde.
  • Bürgerinnen und Bürger eines Kantons, deren Eltern nicht in der Schweiz Wohnsitz haben oder die elternlos im Ausland wohnen, haben ihren stipendienrechtlichen Wohnsitz in diesem Kanton. Folglich ist der Heimatort massgebend.
  • Flüchtlinge mit schweizerischem Asylrecht, die im Zeitpunkt des Asylentscheides des Bundes ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in einem bestimmten Kanton hatten, begründen in diesem Kanton auch den stipendienrechtlichen Wohnsitz.
  • Mündige Bewerberinnen und Bewerber, die nach Abschluss einer ersten Ausbildung während zweier Jahre in einem Kanton wohnhaft waren, begründen den stipendienrechtlichen Wohnsitz in diesem Kanton, wenn sie vor Beginn der Ausbildung, für die sie Stipendien beanspruchen, aufgrund eigener Erwerbstätigkeit finanziell unabhängig gewesen sind und während dieser Zeit nicht eine Aus- oder Weiterbildung absolvierten. Im Fokus steht also die Bedingung, dass man 2 Jahre finanziell unabhängig gewesen sein muss und nicht in einer Ausbildung gewesen sein darf, damit man einen stipendienrechtlichen Wohnsitz neu begründen kann.
  • Ein einmal erworbener stipendienrechtlicher Wohnsitz bleibt bis zur Begründung eines neuen bestehen.

Voraussetzungen Stipendienvergabe

Grundsätzlich müssen 3 Aspekte kumulativ erfüllt sein, damit ein Anspruch auf Stipendien begründet werden kann:

1.) Finanzielle Bedürftigkeit: Ausbildungsbeiträge werden dann ausgerichtet, wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit der gesuchstellenden Person, ihrer Eltern oder anderer gesetzlich verpflichteter Personen nicht ausreicht. Aus dieser Gesetzesbestimmung ist ersichtlich, dass die Bedürftigkeit eine Voraussetzung für den Bezug von Ausbildungsbeiträgen ist.

2.) Anerkannte Ausbildung: Da nach dem Grundsatz des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge das Ziel der Unterstützung die berufliche Vor-, Aus- und Weiterbildung ist, müssen die Ausbildungen eine Anerkennung des Bundes oder des Kantons aufweisen. Nur Ausbildungen im nachobligatorischen Bereich können unterstützt werden.

3.) Anerkannte Ausbildungsstätte: Es wird verlangt, dass die Ausbildungsstätte, für deren Besuch Stipendien oder Ausbildungsdarlehen gewährt werden sollen, vom Bund oder vom Standortkanton als beitragsberechtigt anerkannt sind.

Solltest du beim Stipendienamt auf eine Absage stossen, kannst du uns kontaktieren. Allenfalls können wir dir eine Alternative bieten. Wir helfen nämlich Stipendien von Stiftungen, gemeinnützigen Vereinen oder Fonds zu erhalten. Entsprechend würden wir uns über deine Kontaktaufnahme freuen. Hier kannst du uns gleich beauftragen zu prüfen, wie viele mögliche Stipendiengeber für dich in Frage kommen.

Das Stipendienamt des Kantons Luzern hat hier ein schönes Erklärungsvideo produziert, welches den Prozess der Stipendienvergabe bzw. der Gesuchserstellung erklärt: